Allokation
die Ermittlung und Zuordnung von Gasmengen zu Netzkopplungspunkten, Ausspeisestellen und Bilanzkreisen.
Anreizregulierung
ist ein gesetzlich geregeltes Instrument, welches seit Januar 2009 die Netzentgelte für Strom und Gas regelt und darauf abzielt, Senkungen bei diesen Entgelten durchzusetzen.
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Anschlussnutzer
jeder Letztverbraucher, der im Rahmen eines Vertrages oder eines Anschlussnutzungsverhältnisses einen Anschluss an das Niederdruck-, Mitteldruck- oder Hochdrucknetz zur Entnahme von Gas nutzt.
Ausgleichsenergie
bezeichnet das bilanziell abzurechnende Ungleichgewicht in einem Bilanzkreis.
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Auslegungstemperatur
Die gemäß § 8 Kooperationsvereinbarung für die Kapazitätsbestellung von nachgelagerten Netzen relevante Temperatur.
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Ausspeisenetzbetreiber
Netzbetreiber des Ausspeisepunktes, mit dem der Transportkunde einen Ausspeisevertrag abschließt
Ausspeisepunkt
ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas aus einem Netz eines Netzbetreibers entnommen werden kann, einschließlich der Entnahme zum Zweck der Einspeicherung.