Vorgehensweise bei der Durchführung von Einzelfallprüfungen konkretisiert

Die am 09.09.2010 in Kraft getretene neue Gasnetzzugangsverordnung sowie das Festlegungsverfahren zum Kapazitätsmanagement der Bundesnetzagentur bringen signifikante Veränderungen der Regeln zum Kapazitätsmanagement (Bündelung, Zonung, weitere Marktgebietsreduzierung) mit sich, die mit erheblichen Auswirkungen bei der Kapazitätsberechnung verbunden sind.

Vor diesem Hintergrund wurde unsere aktuelle Praxis bei der Durchführung von Einzelfallprüfungen grundlegend überarbeitet. Wir werden weiterhin – wie bereits seit Anfang 2010 praktiziert und dem Markt kommuniziert - keine Einzelfallprüfungen an Grenzübergangs- und Marktgebietsübergangspunkten durchführen. Einzelfallprüfungen an Netzkopplungspunkten zu nachgelagerten Netzbetreibern bzw. an Netzanschlusspunkten zu Endverbrauchern werden gesammelt einmal im Jahr bearbeitet. In Anlehnung an die Kooperationsvereinbarung IV nehmen wir Ihre Einzelfallprüfungen dieses Jahr bis zum 15.07.2012 über unser Onlinebuchungssystem ENTRIX+ entgegen. Im Rahmen einer anschließenden Gesamtnetzrechnung werden die Einzelfallprüfungen berechnet. Die Ergebnisse werden wir unseren Kunden Mitte Oktober 2012 mitteilen. Sofern der Mehrbedarf eines Kunden nicht bestätigt werden kann, erfolgt jeweils eine individuelle Abstimmung des weiteren Vorgehens. Die Möglichkeit der unverbindlichen Anfrage von Einzelfallprüfungen entfällt.