Der Transportkunde kann seine gebuchten Kapazitäten jederzeit und ohne Einschränkungen einem Dritten zur Nutzung überlassen oder seine Rechte und Pflichten einem Dritten übertragen.
Im Falle einer Überlassung bleibt der Transportkunde Vertragspartner von Open Grid Europe und daher auch vertraglich Berechtigter und Verpflichteter.
Im Falle einer Übertragung gehen, mit Zustimmung der Open Grid Europe, die vertraglichen Rechte und Pflichten auf einen Dritten über. Außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wird Open Grid Europe diese Zustimmung erteilen.
Für die Sekundärvermarktung seiner Kapazitäten kann der Transportkunde insbesondere die internetbasierte Kapazitätshandelsplattform trac-x nutzen.