Gesonderte Kapazitätsvermarktung

Im Rahmen der Umsetzung der Zusagen an die Europäische Kommission der E.ON AG (COMP/B-1/39.317) („Verpflichtungszusagen“) werden feste frei zuordenbare Kapazitäten an einzelnen Einspeisepunkten im L-Gas Marktgebiet der Open Grid Europe (vorher E.ON Gastransport) und im H-Gas Marktgebiet der NetConnect Germany mit Wirkung zum 01.10.2010 verfügbar. Open Grid Europe wird diese Kapazitäten nach den geltenden Regeln des nationalen Regulierungsrechts vermarkten.

Bekanntgabe der Vermarktung über ENTRIX

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Beginn der Vermarktung der von Open Grid Europe gemäß den Verpflichtungszusagen zu vermarktenden Kapazitäten ab 01.10.2012 („Vermarktungsphase II“)

In Erfüllung der Zusagen der E.ON AG an die Europäische Kommission (COMP/B-1/39.317) („Verpflichtungszusagen“) wird Open Grid Europe die zur Vermarktung für den Zeitraum der Vermarktungsphase II (Gaswirtschaftsjahr 2012/2013 ff.) zur Verfügung stehenden festen frei zuordenbaren Kapazitäten in einem zweiten Schritt vermarkten.

Gemäß den Verpflichtungszusagen wird die Vermarktung unter Berücksichtigung der geltenden Regeln des nationalen Regulierungsrechts mit der ersten Kapazitätsversteigerung über die Primärkapazitätsplattform TRAC-X primary am 30.08.2011 auf der Startseite der TRAC-X Transport Capacity Exchange GmbH unter www.trac-x.de beginnen. Open Grid Europe wird die gemäß den Verpflichtungszusagen zu vermarktenden Kapazitäten ab 01.10.2012 im Rahmen von Quartalsauktionen ab 30.08.2011 für das Gaswirtschaftsjahr (GWJ) 2012/2013 (Quartale 5 bis 8) sowie im Rahmen der Jahresauktion am 04.10.2011 für das GWJ 2013/2014 vermarkten.

Dies begründet sich aus der Umsetzung der mit Inkrafttreten der neuen Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) am 09.09.2010 sowie mit Beschluss der Bundesnetzagentur vom 24.02.2011 im Festlegungsverfahren in Sachen Kapazitätsregelungen und Auktionsverfahren im Gassektor (Az.: BK7-10-001; KARLA Gas) grundlegend veränderten Regeln zum Kapazitätsmanagement.

Demgemäß hat Open Grid Europe als Fernleitungsnetzbetreiber erstmalig vor dem 01.10.2011 feste Ein- und Ausspeisekapazitäten über die Primärkapazitätsplattform in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu versteigern (§ 13 Abs. 1 GasNZV).

Für die Transportkunden, die an den entsprechenden Einspeisepunkten unterbrechbare Kapazität gebucht haben, ist die Möglichkeit vorgesehen, unterbrechbare Kapazitäten entsprechend den auf der Primärkapazitätsplattform TRAC-X Primary vorgesehenen Regelungen in feste Kapazitäten umzuwandeln, wenn sie feste Kapazitäten innerhalb der Auktionen kontrahieren.

Aufgrund der in KARLA Gas seitens der BNetzA festgelegten Verpflichtung zur Bündelung von Kapazitäten an Marktgebiets- und Grenzübergängen dürfen feste nicht gebündelte Kapazitäten nur in dem Umfang vermarktet werden, in dem korrespondierende Kapazitätsverträge beim angrenzenden Netzbetreiber bestehen. Daher kann es zu Veränderungen der derzeit ausgewiesenen Kapazitäten mit einer Laufzeit ab dem 01.10.2011 kommen.